Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Bitte versuchen Sie Ihr Anliegen zuerst anhand dieser Antworten zu klären, bevor Sie direkten Kontakt zu den Zuchtverbänden aufnehmen.


Wie kann ich mein Pferd zu einer Leistungsprüfungen anmelden?

Die Anmeldung zu einer Stations-, Kurz- oder Feldprüfung erfolgt über ein Anmeldeformular des ausschreibenden Zuchtverbandes. Dieses finden Sie unter der Rubrik Prüfungen und kann per Mail, Fax oder postalisch an den ausschreibenden Zuchtverband versendet werden.


An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Sollten bei Ihnen Fragen oder Probleme auftreten, finden Sie hier die Ansprechpartner der Zuchtverbände. Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) diesbezüglich keine Auskünfte geben kann. Wenden Sie sich direkt an Ihren entsprechenden Zuchtverband.

Zu den Ansprechpartnern


Woher weiß ich, welche Prüfung für welche Rassen geeignet ist?
Die LP-Richtlinie für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen gibt Auskunft über die Leistungsprüfungen pro Rasse. Hierzu befindet sich eine detaillierte Übersicht im Anhang der Richtlinie. Dieser können die Prüfungsformen pro Rasse entnommen werden.

Zur LP-Richtlinie, Leistungsprüfungen je Rasse (gemäß ZVO)


Wo finde ich die genauen Inhalte, die in einer Prüfungen absolviert werden müssen?
Die LP-Richtlinie für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen gibt detaillierte Auskunft über die Prüfungen und deren Anforderungen. Sollte Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den ausschreibenden Zuchtverband.

Zur LP-Richtlinie


Welche Gebühren fallen für eine Anmeldung an?
Die Gebühren für die einzelnen Prüfungen finden Sie in den Ausschreibungen.

Es fällt eine Anmeldegebühr an, die sich aus Verwaltungs- und Prüfungsgebühren und gegebenenfalls einer Nachmeldegebühr zusammensetzt. Diese ist vom Anmelder mit der Anmeldung an den ausschreibenden Zuchtverband zu entrichten.

Die Verwaltungsgebühr und gegebenenfalls die Nachmeldegebühr verbleiben in jedem Fall bei dem Zuchtverband. Die Prüfungsgebühr wird bei Nichtanlieferung des Pferdes zurückerstattet.

Beachten Sie, dass die Anmeldegebühren keine Leistungen der Prüfungsstation für die Unterbringung, Versorgung und Pflege während des Aufenthalts des Pferdes auf der Station (Veranstaltungsgebühr) beinhalten. Zur Sicherstellung solcher Leistungen ist der Anmelder verpflichtet, vor Beginn der Prüfung einen Dienstleistungsvertrag mit der Prüfungsstation abzuschließen. Prüfungsstationen haben das Recht in ihren vertraglichen Bestimmungen festzuschreiben, dass dem Anmelder bei Nichtanlieferung des angemeldeten Pferdes eine Gebühr für entstandene Aufwendungen und entgangenen Nutzen in Rechnung gestellt wird.

Gegebenenfalls kann bei Feldprüfungen eine Veranstaltungsgebühr anfallen, die vom Veranstalter erhoben wird. Auskünfte hierzu erteilt Ihnen der ausschreibende Zuchtverband.


Wie ist das Ergebnis meines Pferdes zu bewerten?
In der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. sind die Zuchtprogramme der Rassen vorgegeben. In diesen finden Sie die Eintragungsbestimmungen, die Ihnen bei der Interpretation der Ergebnisse weiterhelfen.

Zu den rechtlichen Vorgaben


Welche Vorteile habe ich, wenn mein Pferd eine Leistungsprüfung absolviert?
Die Leistungsprüfung gibt Ihnen als Pferdebesitzer die Möglichkeit eine frühzeitige Einschätzung über die Veranlagung Ihres Pferdes zu bekommen. In den meisten Zuchtprogrammen erhält ihr Pferd bei einer besonders erfolgreich absolvierten Eigenleistungsprüfung den besonderen Titel „Leistungshengst“ oder „Leistungsstute“. Die speziellen Anforderungen sind in den Eintragungsbestimmungen der Zuchtprogramme zu finden, die Sie in der Zuchtverbandsordnung nachlesen können.

Zu den rechtlichen Vorgaben

Des Weiteren gibt es für Stuten verbandsspezifische Prämierungen wie beispielsweise die Titel Prämie- oder Staatprämienstute. Weitere Informationen können Sie bei Ihrem Zuchtverband erfragen.

 

Wer bewertet mein Pferd bei einer Leistungsprüfung?
Die Zuchtverbände laden unabhängige Sachverständige (Prüfungsrichter, Fremdreiter und –fahrer) ein, die Ihre Pferde während einer Leistungsprüfung bewerten. Hierfür gibt es einen Sachverständigen-Pool, auf den die Zuchtverbände zurückgreifen. Dieser Pool wurde im Mai 2013 erstmals vom Beirat Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. beschlossen. Die Berufung des Pools erfolgt durch die beteiligten Züchtervereinigungen und gilt für zwei Jahre. Die Sachverständigen müssen besondere Qualifikationen aufweisen, die in der LP-Richtlinie für Hengste, Stuten und Wallache aller Pony-, Kleinpferde- und sonstige Rassen festgeschrieben sind und unter den Besonderen Bestimmungen für Stations-, Kurz- und Feldprüfungen nachgelesen werden können.

 

Warum wurde eine Überarbeitung des Leistungsprüfungssystems durchgeführt?
Durch Änderung des Tierzuchtgesetzes im Jahr 2006 muss eine Übernahme der Leistungsprüfungen durch die Zuchtverbände bis spätestens Ende 2013 erfolgen. Der Staat zieht sich aus der Durchführung der Leistungsprüfungen sukzessiv zurück, so dass die Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes privatisiert werden. Auf Wunsch der Zuchtverbände bleiben diese weiterhin verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Leistungsprüfungen.

Das gemeinsame Ziel der Zuchtverbände ist die Durchführung eines einheitlichen Leistungsprüfungs-Systems über alle Zuchtverbände hinweg unter Schaffung aller juristischen Voraussetzungen, welches aussagekräftige, transparente und vergleichbare Ergebnisse mit sich bringt und von allen Zuchtinteressierten akzeptiert wird. Das System soll zur Verbesserung der Zuchtprogramme führen und tritt ab dem 01. Januar 2014 für Hengste, Stuten und Wallache aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen in Kraft.

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